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Buchpreisbindung im Onlineshop

In Österreich und Deutschland gilt die Buchpreisbindung auch im Onlinehandel: Der Verlag legt den Preis fest, die Buchhandlung muss ihn einhalten, Rabatte sind in Deutschland gar nicht und in Österreich nur bis 5 % und ohne Werbung erlaubt. Die Schweiz hat keine Buchpreisbindung. Ein Onlineshop muss deshalb vor allem eines sicherstellen: den richtigen gebundenen Preis für das richtige Land, ohne dass Aktionen ihn unterschreiten.

Diese Seite erklärt die Grundzüge aus Sicht eines Shop-Anbieters. Sie ist keine Rechtsberatung. Für Einzelfälle wenden Sie sich an Ihren Fachverband (in Österreich die WKO bzw. der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, in Deutschland der Börsenverein) oder an eine Kanzlei.

Österreich: Buchpreisbindungsgesetz 2023

Seit 1. Jänner 2023 gilt das Buchpreisbindungsgesetz 2023 (BPrBG 2023). Es hat das Gesetz aus dem Jahr 2000 abgelöst, das schon 2014 auf E-Books und den Onlinehandel erweitert worden war.

  • Mindestpreis: Verlag oder Importeur müssen für deutschsprachige Bücher, E-Books und Musikalien einen Mindestpreis festsetzen. Seit 2023 ist das ein Bruttopreis inklusive Umsatzsteuer.
  • Buchhandlung: Wer an Endkundinnen und Endkunden in Österreich verkauft, darf diesen Preis nicht unterschreiten. Das gilt auch für Onlineshops und für Händler mit Sitz im Ausland.
  • Nachlässe: Laut WKO sind Nachlässe insgesamt höchstens 5 % zulässig und dürfen nicht angekündigt oder beworben werden. Für bestimmte Abnehmer wie Schulbibliotheken gibt es eigene Regeln.
  • Grenzüberschreitend: Der Oberste Gerichtshof hat im November 2024 entschieden, dass sich eine Online-Händlerin aus Deutschland beim Verkauf nach Österreich auf das Herkunftslandprinzip berufen konnte. Für österreichische Buchhandlungen selbst ändert das nichts: Für sie gilt das BPrBG 2023.

Quellen: WKO, Erstinformation Buch- und Medienwirtschaft und Merkblatt „Erlaubte Nachlässe beim Verkauf von Büchern“; Regierungsvorlage BPrBG 2023; Entscheidung des OGH vom November 2024.

Deutschland: Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG)

In Deutschland gilt seit 2002 das Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG), seit 2016 ausdrücklich auch für E-Books.

  • Fester Endpreis: Der Verlag setzt einen Endpreis fest, und wer an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss genau diesen Preis verlangen, nicht mehr und nicht weniger.
  • Keine Rabatte auf preisgebundene Bücher. Ausnahmen regelt das Gesetz abschließend, etwa für Mängelexemplare, bestimmte Nachlässe an Bibliotheken und Schulbuchsammelbestellungen.
  • Gutscheine: Ein Gutschein darf auf preisgebundene Bücher nur angerechnet werden, wenn die Buchhandlung dafür vorher eine Gegenleistung erhalten hat, also beim gekauften Geschenkgutschein. Rabatt- oder Aktionsgutscheine auf gebundene Bücher hat der Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt.
  • Verlagsseitige Sonderpreise (z. B. Subskriptions- oder Serienpreise) sind zulässig und müssen vom Handel übernommen werden.

Quellen: BuchPrG; BGH-Rechtsprechung zu Gutscheinaktionen; Darstellungen von IT-Recht-Kanzlei und Börsenverein.

Schweiz: keine Buchpreisbindung

In der Deutschschweiz wurde die Buchpreisbindung 2007 nach einem Entscheid des Bundesgerichts aufgehoben; in der Westschweiz war sie schon in den 1990er-Jahren gefallen. Ein Gesetz zur Wiedereinführung lehnten die Stimmberechtigten am 11. März 2012 mit 56,1 % ab. Schweizer Buchhandlungen setzen ihre Preise frei fest.

Quellen: swissvotes.ch (Vorlage 559), law.ch.

Was ein Onlineshop technisch leisten muss

  1. Den richtigen Preis je Land. Viele Titel haben in Österreich und Deutschland unterschiedliche gebundene Preise. Das VLB führt beide. Ein österreichischer Shop braucht den österreichischen Preis, ein deutscher den deutschen.
  2. Preisänderungen übernehmen. Verlage ändern Preise, etwa bei Neuauflagen oder Taschenbuchausgaben. Der Shop muss den aktuellen Preis aus einer verlässlichen Quelle beziehen, nicht einen einmal importierten.
  3. Aktionen unter Kontrolle halten. Rabattcodes und Warenkorb-Rabatte dürfen gebundene Preise nicht unterschreiten. Automatische Rabattsysteme sind die häufigste Fehlerquelle, weil sie auf den ganzen Warenkorb wirken.
  4. Geschenkgutscheine sauber trennen. Ein bezahlter Gutschein ist Zahlungsmittel und darf eingelöst werden; ein geschenkter Rabatt auf gebundene Bücher nicht.
  5. Ausnahmen kennzeichnen. Mängelexemplare, gebrauchte und nicht preisgebundene Artikel (Non-Books, fremdsprachige Titel) dürfen anders bepreist werden und sollten im Shop klar als solche erkennbar sein.

So macht es Pagina

  • Pagina liest Titel und Preise aus dem VLB und nimmt automatisch den gebundenen Preis des Landes, in dem Ihre Buchhandlung verkauft: für österreichische Shops den österreichischen, für deutsche den deutschen Preis.
  • Für Titel aus Ihrem Lager kommt der Preis aus Ihrer Warenwirtschaft (z. B. BookHit), in der Sie den gebundenen Preis ohnehin führen.
  • Rabattcodes sind eine optionale Funktion und lassen sich in der Verwaltung komplett abschalten. Wie Sie Aktionen rechtssicher gestalten (in Deutschland nicht auf gebundene Bücher, in Österreich höchstens 5 % und ohne Werbung), besprechen wir beim Onboarding.

Häufige Fragen

Gilt die Buchpreisbindung auch im Onlineshop?

Ja. In Österreich und Deutschland gilt die Buchpreisbindung für jeden Verkauf an Endkundinnen und Endkunden im jeweiligen Land, egal ob im Geschäft oder online, und auch für E-Books. In der Schweiz gibt es keine Buchpreisbindung.

Darf ich im Onlineshop Rabatt auf Bücher geben?

In Deutschland auf preisgebundene Bücher grundsätzlich nicht, abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen. In Österreich sind laut WKO Nachlässe bis insgesamt 5 % zulässig, dürfen aber nicht beworben werden. Auf nicht preisgebundene Artikel wie Non-Books dürfen Sie Rabatt geben.

Warum kostet dasselbe Buch in Österreich mehr als in Deutschland?

Der Verlag setzt für jedes Land einen eigenen Preis fest. Ein Grund sind die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze für Bücher (Österreich 10 %, Deutschland 7 %), dazu kommen Vertriebs- und Transportkosten. Das VLB führt beide Preise.

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